Vor dem sechsten Lebensjahr besteht für Kinder keine Schulpflicht. Kinder können in der Regel ab dem 4. Lebensjahr den Kindergarten besuchen. Der Kindergarten ist freiwillig und unentgeltlich. Anderweitige Betreuungsmöglichkeiten sind Krippen, Tageshorte, Spielgruppen, Tagesmüttern etc. |