Am 1. Januar 2011 ist im Kanton Zürich ein Pflegegesetz in Kraft getreten, das die Gemeinden verpflichtet für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu sorgen. Zu dem Zweck betreiben die Gemeinden eigene Einrichtungen oder beauftragen Dritte mit dem Betreiben von Pflegeheimen, Spitex Diensten etc.
Ebenfalls am 1. Januar 2011 ist eine Verordnung über die Pflegeversorgung in Kraft getreten, die den Versorgungsauftrag der Gemeinden präzisiert. Der Verordnung zufolge gehören zum gesamten Leistungsspektrum der Pflegeversorgung auch Leistungen an Personen mit demenziellen Erkrankungen, onkologischen oder psychiatrischen Diagnosen.
Gemäss der Verordnung über die Pflegeversorgung erstellen die Gemeinden ein Versorgungskonzept für Leistungen die im stationären bzw. ambulanten Bereich erbracht werden.
In der Zwischenzeit haben in den Gemeinden Wallisellen, Wangen-Brüttisellen und Dietlikon in der Pflegeversorgung markante Veränderungen stattgefunden. Namentlich der Zusammenschluss der genannten Gemeinden zur Allianz Pflegeversorgung, der Fusion zur Spitex Glattal, die neue Dienstleistung „Aerztefon“ durch den ärztlichen Notfalldienst etc.

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