Die Anlaufstelle 60+ berät gerne bei Fragen rund um das Thema Finanzen oder unterstützt beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare.

Ergänzungs­leistungen
Ergänzungs­leistungen sind eine Versicherungs­leistung der AHV, keine Sozial­hilfe. Sie sichern AHV-Renten­berechtigten in bescheidenen Verhältnissen ein angemessenes Mindest­einkommen. Im Kanton Zürich werden sie Zusatzleistungen genannt.

Ergänzungsleistungen: Sinn und Zweck (svazurich.ch)

Hilflosenentschädigung
Wer dauernd Hilfe braucht, zum Beispiel beim Ankleiden oder bei der Körper­­pflege, erhält zur Alters­rente Hilflosen­­entschädigung. Die Hilflosen­entschädigung ist ein Bei­trag an die Pflege- oder Betreuungs­kosten. Ihre Höhe hängt davon ab, wie stark jemand im Alltag dauernd auf Hilfe, Betreuung oder Pflege angewiesen ist. Die AHV unter­scheidet 3 Stufen von Hilflosig­keit: leicht, mittel, schwer.

Hilflosenentschädigung AHV (svazurich.ch)

Individuelle Finanzhilfe Pro Senectute
Die individuelle Finanzhilfe der Pro Senectute unterstützt Sie unter bestimmten Bedingungen und nach einer individuellen Prüfung Ihrer Situation bei dringend notwendigen Ausgaben, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden.

Finanzielle Unterstützung (prosenectute.ch)

Zugehörige Objekte