Sozialversicherungen und Finanzen
Stärkung der Betreuung im Alter
Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen) im AHV-Alter, welche in ihrer eigenen Wohnung wohnen, können zusätzliche Hilfe- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Diese werden nach erfolgter Bedarfsabklärung durch die Stadt Wallisellen, im Rahmen der Zusatzleistungen zur AHV/IV, analog den Krankheitskosten, zurückvergütet.
Weitere Informationen finden sie auf dem Merkblatt, in den Broschüren unten auf dieser Seite unter «Publikationen» oder melden Sie sich direkt bei der Karin Zindel, Bereich Alter, unter 044 832 64 31 oder beim Bereich Zusatzleistungen unter 044 832 61 90.
Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen sind eine Versicherungsleistung der AHV, keine Sozialhilfe. Sie sichern AHV-Rentenberechtigten in bescheidenen Verhältnissen ein angemessenes Mindesteinkommen. Im Kanton Zürich werden sie Zusatzleistungen genannt.
Hilflosenentschädigung
Wer dauernd Hilfe braucht, zum Beispiel beim Ankleiden oder bei der Körperpflege, erhält zur Altersrente Hilflosenentschädigung. Die Hilflosenentschädigung ist ein Beitrag an die Pflege- oder Betreuungskosten. Ihre Höhe hängt davon ab, wie stark jemand im Alltag dauernd auf Hilfe, Betreuung oder Pflege angewiesen ist. Die AHV unterscheidet 3 Stufen von Hilflosigkeit: leicht, mittel, schwer.
Hilflosenentschädigung AHV (svazurich.ch)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Individuelle Finanzhilfe Pro Senectute
Die individuelle Finanzhilfe der Pro Senectute unterstützt Sie unter bestimmten Bedingungen und nach einer individuellen Prüfung Ihrer Situation bei dringend notwendigen Ausgaben, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden.
Kontakt
Zentralstr. 9
8304 Wallisellen
Tel. 044 832 61 90
zusatzleistungen@wallisellen.ch
Zugehörige Objekte
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| Soziales | 044 832 61 60 | soziales@wallisellen.ch |