Genehmigung - Öffentlicher Gestaltungsplan "Zentrum Wallisellen"
Der öffentliche Gestaltungsplan "Zentrum Wallisellen" welchem die Gemeindeversammlung Wallisellen am 25. September 2012 zugestimmt hat, wird vorbehältlich nachfolgenden Ausführungen, im Sinne der Erwägungen genehmigt.
Von der Genehmigung sind vorläufig im Sinne § 5 Abs. 3 PBG die Baubereichsgrenze an der Ecke Schwarzackerstrasse/Querstrasse sowie die Ziff. 5, 5.1, 5.2 und 5.3, soweit sich diese Bestimmungen auf das Baufeld F beziehen, ausgenommen.
Der öffentliche Gestaltungsplan "Zentrum" tritt mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäss §§ 6 und 89 PBG in Rechtskraft
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtplanung | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |