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Taxordnung 2012
Alterszentrum Wägelwiesen Wallisellen
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf § 22 des kantonalen Pflegegesetzes wird für das Alterszentrum Wägelwiesen die Taxordnung 2012 aufgrund der neuen Kostenrechnung festgesetzt. Mit Wirkung ab 01.01.2012 gelten pro Tag folgende Ansätze: Hotellerietaxen: CHF 100.00 bis 121.00 (bisher 85.00 bis 106.00) pro Zimmer. Es handelt sich um für das Jahr 2012 reduzierte Ansätze, die Kostenrechnung wird ab 01.01.2013 definitiv umgesetzt und die vollen Kosten ganz ausgewiesen werden. Betreuungstaxen: CHF 39.- (bisher 30.00) für Langzeitpflegeplatz, CHF 69.- (bisher 60.00) für Kurzzeitpflegeplatz. Pflegetaxen, Grundtaxe pro Bett: BESA-Stufe 1: CHF 29.20 (bisher 26.60) BESA-Stufe 2: CHF 90.95 (bisher 86.50) BESA-Stufe 3: CHF 163.80 (bisher 178.10) BESA-Stufe 4: CHF 256.75 (bisher 314.10) Gestützt auf einen Regierungsratsbeschluss zur Pflegefinanzierung vom 5. Oktober 2011 wird der Selbstbehalt in der BESA Stufe 1 von CHF 6.10 um CHF 3.90 auf CHF 10.- pro Tag angehoben. In den übrigen Pflegestufen bleibt der Selbstbehalt unverändert bei CHF 21.60 pro Tag. Die Einzelheiten der Hotellerietaxen, die Pflegekosten für die Akut- und Übergangspflege, die weiteren Pflegekosten, die Ansätze für Sonderleistungen sowie die Taxreduktionen etc. können den aufliegenden Akten entnommen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich mit Antrag und Begründung beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Akten liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung (Empfangsschalter) zur Einsichtnahme auf. Gemeinderat Wallisellen
Datum der Mitteilung 3. Nov. 2011
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