Grabaufhebungen im Friedhof Wallisellen

18. April 2013
Aufhebung von Gräbern in den Grabfeldern 1, 2 und 3
im Grabfeld 1 und 2
Auf dem Friedhof Wallisellen werden folgende Gräber aufgehoben, nachdem die gesetzliche Ruhezeit abgelaufen ist:
Sarggräber907 bis 938(Jahre 1986 – 1988)
Urnengräber718 bis 798(Jahre 1991 – 1993)
Urnennischen5003 bis 5223(1993 und ältere)

Wir bitten die Angehörigen den Grabschmuck und die Grabmale bis zum 31. August 2013 zu entfernen. Danach verfügt die Gemeinde Wallisellen über das zurückgelassene Material, wobei jegliche Haftung oder Vergütung abgelehnt wird.

Die Angehörigen sind durch das Bestattungsamt über die bevorstehende Grabräumung Anfang März 2013 schriftlich informiert worden, soweit deren Anschrift bekannt war. Angehörige die noch keine persönliche Mitteilung erhalten haben, werden ersucht, sich mit dem Bestattungsamt in Verbindung zu setzen.

Die Kontaktperson des Bestattungsamts ist
Herr Guido Egli

Gemeindeverwaltung Wallisellen
Präsidialabteilung, Bestattungsamt

Zugehörige Objekte