26. April 2012
Einführung Blaue Zone - Gewerbehallenstrasse, öffentlicher Teil, Höhe Überführung Autobahn A1
Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordung verfügt:

Gewerbehallenstrasse, öffentlicher Teil, Höhe Überführung Autobahn A1

Auf dem speziell signalisierten und blau markierten Parkfeld wird die blaue Zone eingeführt und die Parkierungszeit für Motorfahrzeuge entsprechend beschränkt.

Inhabern der Parkkarte 8304 wird das unbeschränkte Parkieren gestattet.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte