16. Februar 2012
Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats
für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 auf den 17. Juni 2012 festgesetzt.

In Anwendung der §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind innert 40 Tagen, bis spätestens Dienstag, 27. März 2012, Wahlvorschläge beim Gemeinderat einzureichen.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Diese Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können sie geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 53 GPR).

Für die Gemeindebehörde kommt Art. 17 der Gemeindeordnung zur Anwendung. Der Gemeinderat erklärt den Vorgeschlagenen / die Vorgeschlagenen als still gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt, erfolgt die Urnenwahl mittels Einsatz eines leeren Wahlzettels samt Beiblatt. Auf dem Beiblatt werden die definitiv Vorgeschlagenen aus dem Vorverfahren, nach Ablauf der zweiten Frist, aufgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeinderatskanzlei, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, persönlich bezogen, telefonisch (044 832 62 11) oder per E-Mail (praesidialabteilung@wallisellen.zh.ch) bestellt oder im Onlineschalter, Formular "Wahlvorschlag" heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Postfach, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der Gemeinderat

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