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Öffentlicher Gestaltungsplan Zentrum, Wallisellen
Mit Beschluss vom 6. Dezember 2011 hat der Gemeinderat Wallisellen den öffentlichen Gestaltungsplan Wallisellen zur Anhörung und öffentlichen Auflage gemäss § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetztes (PBG) verabschiedet. Die Auflage- und Anhörungsfrist von 60 Tagen beginnt am 13. Januar 2012 und endet am 13. März 2012. Die Planeinsicht kann während der ordentlichen Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Wallisellen, Büro 210, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, erfolgen. Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum öffentlichen Gestaltungsplan Zentrum Wallisellen äussern. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Wallisellen, Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und die Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplans entschieden. Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit 12. Jan. 2012
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