Privater Gestaltungsplan "SMGV", Wallisellen
Die massgeblichen Unterlagen liegen während 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Abteilung Hochbau und Planung, Büro 210, zur Einsichtnahme auf.
Gegen den Festsetzungsbeschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht IV des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtplanung | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |