Verkehrsbeschränkung - Bahnhofstrasse
Verkehrsbeschränkung
Die Zufahrt für Anwohner ist im Allgemeinen gewährleistet. Mit kurz- und teilweise längerfristigen Behinderungen bei der Zufahrt in die Rotackerstrasse muss aber gerechnet werden. Übertretungen der signalisierten Verkehrsbeschränkung werden gemäss den Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr geahndet.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Infotafel_Baustelle_Bahnhofstrasse.pdf | Download | 0 | Infotafel_Baustelle_Bahnhofstrasse.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |