Teilrevision kommunale Nutzungsplanung

Der Stadtrat hat einen Entwurf für eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Mit der Anpassung der planungsrechtlichen Bestimmungen sollen eine behutsame Weiterentwicklung insbesondere im Gebiet Wallisellen Südost ermöglicht sowie Bestimmungen für die Erhaltung der Gartenstadt und für eine klimangepasste Siedlungsentwicklung verankert werden. Auch veränderte Rahmenbedingungen auf nationaler und kantonaler Ebene machen eine Überarbeitung der kommunalen Nutzungsplanung notwendig.

Dokumente der Auflage

Beilagen zur Teilrevisionsvorlage

Seit der letzten Revision der kommunalen Nutzungsplanung im Jahr 2012 wurden der kantonale und der regionale Richtplan auf der Grundlage des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes überarbeitet. Auch das kantonale Planungs- und Baugesetz und die dazugehörigen Verordnungen wurden in verschiedenen Punkten angepasst. Diese veränderten übergeordneten planerischen Rahmenbedingungen nahm der Stadtrat zum Anlass, die kommunale Nutzungsplanung zu überprüfen. Auf der Grundlage des Räumlichen Entwicklungskonzeptes REK, das unter Mitwirkung der Bevölkerung Ende 2021 erarbeitet wurde, und in Zusammenarbeit mit einem Sounding Board hat der Stadtrat die Vorlage für die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung ausgearbeitet. Abgestimmt auf das REK werden bei dieser Teilrevision drei thematische Schwerpunkte gesetzt.

Quartiererhaltungszone Gartenstadt

Der dörfliche Teil von Wallisellen ist geprägt durch die Gartenstadtquartiere aus der ersten Hälfte des 20. Jahr-hunderts. Vorherrschend ist das Wohnhaus im grosszügigen Garten. Neubauten sollen besser auf den Charakter dieser Quartiere abgestimmt sein. Im Zonenplan werden zwei Quartiererhaltungszonen bezeichnet und die Bau- und Zonenordnung wird in Bezug auf die Gestaltung der Neubauten und die Anforderungen an die Umgebungs-gestaltung geschärft. Die Baumassenziffer bleibt gegenüber der heutigen Zonierung unverändert.

Klimaangepasste Siedlungsentwicklung

Durch den fortschreitenden Klimawandel sind urbane Gebiete zunehmend von einer starken Hitzebelastung betroffen. Die Kantonsverfassung verlangt, dass die Gemeinden Massnahmen prüfen und umsetzen, die zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Die Durchgrünung der Quartiere ist eine grundlegende und verhältnismässige Massnahme, um dem Hitzeinseleffekt entgegenzuwirken. Überdies werden neue Regelungen für den Baumerhalt, zur Baumförderung und zu den Vorgärten eingeführt.

Wallisellen Südost

Das Gebiet Wallisellen Südost ist ein Entwicklungsschwerpunkt. Es besteht aus den Quartieren Geeren, Hof, Schwanen und Glatt Ost (Shell-Tankstelle). Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, hat der Stadtrat eine Planungszone erlassen. Mittels einer Testplanung wurde ein Zielbild für dieses Gebiet entworfen. Die Quartiere sollen als Wohn- und Arbeitsort aufgewertet sowie dank der kantonal bedeutenden Veloschnellroute besser an das Zentrum angebunden werden. Das Freiraumangebot ist ebenfalls nachzurüsten. Im Fokus der Teilrevision des Zonenplans und der Bau- und Zonenordnung für das Gebiet Wallisellen Südost steht eine neue Zentrumszone, die Raumsicherung für die öffentliche Infrastruktur sowie Vorgaben zur Freiraumgestaltung. Das Gebiet Wallisellen Südost wird in eine Zentrumszone Z4 umgezont. Ein Ergänzungsplan legt die Grundsätze zur qualitätsorientierten Verdichtung fest und bezeichnet die Planungseinheiten für nachgelagerte Gestaltungspläne.

Weitere Themen

Weitere Themen der Teilrevision sind:

  • Die kantonalen Messweisen und Baubegriffe werden gemäss der Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) in die Bau und Zonenordnung übernommen. Dadurch ergeben sich mehrere Erleichterungen:
    • 20% Nutzungsbonus für unbeheizte Wintergärten u.ä.
    • Die Fassadenhöhe wird neu auf die Konstruktion gemessen, wodurch ein Spielraum von rund 20 30 cm in der Höhenentwicklung der Gebäude entsteht.
    • Attikageschosse müssen neu nur um die halbe Höhe von der Fassade zurückversetzt sein (bisher volle Höhe), wodurch die Attikageschosse grösser ausgebildet werden können.
  • Die Vorschriften zur Parkierung: Gestützt auf den kommunalen Richtplan Verkehr, der eine Plafonierung des motorisierten Individualverkehrs vorsieht, müssen auf Privatgrund künftig weniger Parkplätze erstellt werden.
  • Bereits heute sind Hochhäuser im städtischen Teil von Wallisellen erlaubt. Neu wird im Zonenplan präzisiert, wo diese erlaubt sind und wo nicht.
  • Auf vier Arealen, die umgezont werden, besteht die Verpflichtung zur Realisierung eines Anteils an preisgünstigen Wohnungen.
  • Die Zentrumszone beim Bahnhof Wallisellen wird entlang der Neugutstrasse nach Osten erweitert und der öffentliche Gestaltungsplan Zentrum entsprechend angepasst.
  • An einigen ausgewählten Orten wird mit einer Zonenplananpassung die bauliche Dichte erhöht.
  • Mehrere Anpassungen in der Bau und Zonenordnung und im Zonenplan sind von technischer Natur und werden aufgrund von Erfahrungen im Vollzug vorgenommen.

Öffentliche Auflage

Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung wird vom 19. Januar 2024 bis am 19. März 2024 in der Abteilung Hochbau + Planung, Herzogenmühle 18, öffentlich aufgelegt und ist hier abrufbar. Innerhalb dieser Auflagefrist kann sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern. Das Planungsinstrument wird anschliessend bei Bedarf überarbeitet und voraussichtlich im Frühling 2025 der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Wallisellen, Postfach, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen zu richten. Aus den Einwendungen müssen klar unterscheidbare Anträge und die dazugehörigen Begründungen ersichtlich sein. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.

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