Pflegeversorgung & Pflegefinanzierung Stadt Wallisellen

Pflegeversorgung & Pflegefinanzierung in der Stadt Wallisellen Das kantonale Pflegegesetz, welches seit dem 1. Januar 2011 in Kraft ist, orientiert sich am Grundsatz „ambulant vor stati…

Pflegeversorgung & Pflegefinanzierung in der Stadt Wallisellen
Das kantonale Pflegegesetz, welches seit dem 1. Januar 2011 in Kraft ist, orientiert sich am Grundsatz „ambulant vor stationär“. Zudem liegt die Pflicht bei den Städten, für pflegebedürftige Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt die Pflegeversorgung sicher zu stellen und sich an der Finanzierung zu beteiligen (§ 5 Pflegegesetz; § 3 Verordnung über die Pflegeversorgung).

Die Clearingstelle Pflegefinanzierung (Abteilung Gesellschaft) ist zuständig für die Prüfung, Abwicklung und das Controlling der finanziellen Beteiligung der Stadt an den ambulanten und stationären Pflegekosten. Sie ist Ansprechpartnerin für Leistungsanbieter im Pflegebereich sowie bei Kostengutsprachen und arbeitet eng mit der Auskunftsstelle Pflegeversorgung zusammen.

Clearingstelle Pflegefinanzierung, Tel. 044 832 61 11 Mail: gesellschaft@wallisellen.ch

Als Auskunftsstelle Pflegeversorgung hat der Stadtrat von Wallisellen die Beauftragte für Altersfragen bezeichnet. Die Auskunftsstelle dient der Information der Betroffenen, Angehörigen und Interessierten über das Angebot an ambulanten Diensten und Langzeitpflegeplätzen und deren Verfügbarkeit.

Karin Zindel, Beauftragte für Altersfragen

Weitere Informationen zur Pflegefinanzierung sind auf der Homepage des Kantons Zürich zu finden.

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