Gemeindeversammlung vom 3. April 2024 - Ergebnisse

11. April 2024

Gemeindeversammlung vom 3. April 2024

Anwesend: zu Beginn der Versammlung 120 Stimmberechtigte

Ergebnisse

  • Der revidierte Anschlussvertrag ARA Neugut wird genehmigt.
  • Die Teilrevision der Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter und die Aufhebung des Rahmenkredites werden genehmigt.
  • «Fit für den Kindergarten» wird als neue Aufgabe bewilligt.
  • Die Kreditabrechnung für die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Laptops und Tables für Schülerinnen und Schüler wird genehmigt.

Stimmrechtsrekurs

Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Bülach Rekurs eingereicht werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG).

Beschwerde

Beschwerden gestützt auf § 170 Abs. 1 Gemeindegesetz gegen gefasste Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung sind innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation an den Bezirksrat Bülach zu richten (§ 19 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).

Protokollberichtigung

Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form einer Aufsichtsbeschwerde innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden. Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 11. April 2024 in der Stadtratskanzlei (Stadthaus, 5. OG) auf.
Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bei Gemeindebeschwerden hat die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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